Die Hundehaftpflichtversicherung
Jeder Hundehalter unterliegt der „Gefährdungshaftung“. Aus juristischer Sicht bedeutet dies, dass du für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, verantwortlich gemacht werden kannst.
Dabei ist es vollkommen unerheblich, wie du dich in der entsprechenden Situation verhalten hast. Auch wenn du zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht zugegen warst, kannst du zur Rechenschaft gezogen werden.
Ohne Versicherung wirst du für alle entstandenen Personen- und Sachschäden mit deinem kompletten Privatvermögen haftbar gemacht.
Was sagt der Gesetzestext?
Klarheit über die Haftungsfrage im Falle eines Zwischenfalls liefert auch ein Blick in den Gesetzestext. Die Haftungsfrage ist im § 833 BGB geklärt.
Auszug aus § 833 BGB zur Haftung des Tierhalters:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
| Quelle: BGB § 833 Haftung des Tierhalters.
Warum haftet die private Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflichtversicherung reguliert ausschließlich Schäden, die von Kleintieren (Katzen, Meerschweinchen, Hamster etc.) verursacht wurden. Da Hunde nicht unter die Kategorie „Kleintiere“ fallen, müssen sie folglich unbedingt gesondert versichert werden.
Diese Faktoren spielen beim Abschluss einer Hundehaftpflicht eine Rolle
- Deckungssumme: Im Falle eines Sach- oder Personenschadens, wird der entstandene Schaden bis zum Erreichen der zuvor vertraglich festgelegten Deckungssumme von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Damit dein persönliches finanzielles Risiko so gering wie möglich bleibt, sollte die Deckungssumme entsprechend hoch sein. Denk daran, dass die Forderungen für eventuell notwendig werdende Behandlungs- oder Ausfallkosten schnell die Grenze von einer Million Euro übersteigen kann.
- Unbeabsichtigter Deckakt: Sollte dein Vierbeiner auf einer Hundesport-Veranstaltung oder während eines Aufenthalts in einer Hundepension ungewollt gedeckt werden, kommt die Hundehaftpflicht für die damit verbundenen Folgekosten (Tierarzt, Impfungen etc.) auf.
- Mietschäden: Wenn du zur Miete wohnst, ist es ratsam, eine Hundeversicherung zu wählen, die auch für Mietsachschäden aufkommt. So bist du finanziell abgesichert, wenn dem Vermieter durch deinen Hund verursachte Schäden entstehen.
- Fremdhüterrisiko: Um auf der sicheren Seite zu sein, wenn du deinen Hund auch mal von anderen Personen beaufsichtigen lassen möchtest, solltest du sicherstellen, dass der Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn Dritte mit deinem Liebling spazieren gehen.
- Auslandsschutz: Vergewissere dich beim Abschluss der Versicherung, dass diese auch für Schäden aufkommt, die im Rahmen einer Auslandsreise oder in einem Hotel entstehen. Nur so kannst du unbesorgt mit deinem Vierbeiner in den Urlaub fahren.
- Forderungsausfalldeckung: Durch die sogenannte Forderungsausfalldeckung ist gewährleistet, dass du nicht auf deinen Kosten sitzenbleibst, sollte dein Hund von einem Artgenossen verletzt werden, dessen Halter keine Versicherung hat.
- Maulkorbzwang/Leinenzwang: Vor dem Vertragsschluss solltest du prüfen, ob es zulässig ist, dass du mit deinem Hund ohne Leine unterwegs bist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es sein, dass der Versicherungsschutz bei einem Unfall ohne Leine/Maulkorb nicht besteht.
Die Hundehaftpflicht als gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung zur Hundehaltung
Da die Entscheidung, ob Hundebesitzer über eine Versicherung für ihren Vierbeiner verfügen müssen, den jeweiligen Bundesländern obliegt, existiert keine einheitliche Regelung.
In diesen Bundesländern müssen alle Hundehalter eine Versicherung für ihren Hund haben:
- Berlin
- Thüringen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Sachsen-Anhalt
In diesen Bundesländern müssen nur Halter bestimmter Hunde/Hunderassen über eine Versicherung verfügen:
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz
- Baden-Württemberg
- Saarland
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Sachsen
In diesen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht – zur Zeit – noch freiwillig:
- Bremen
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern
Ohne Hundehaftpflicht drohen empfindliche Geldbußen
Wer nach einem Zwischenfall nicht dazu in der Lage ist, eine gültige Hundehaftpflicht nachzuweisen muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Dieses kann in Einzelfällen bis zu 10.000 € betragen.
Ob ein aktueller Versicherungsschutz besteht, wird immer dann überprüft, wenn ein Hund durch einen Zwischenfall auffällig geworden ist.
Sollten die jeweils zuständigen Behörden im Rahmen einer solchen Überprüfung feststellen, dass kein Versicherungsschutz besteht, kann dies folglich sehr teuer werden.
Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung
Wie hoch die Kosten einer Hundehaftpflicht sind, kann man pauschal nicht sagen. Um genauere Informationen zu den Kosten zu erhalten, empfehlen wir dir dich an die Versicherungsgesellschaft deiner Wahl zu wenden.
Um den ein oder anderen Euro zu sparen kannst du die Leistungen der verschiedenen Versicherungsinstitute online miteinander vergleichen. Auf diese Weise wirst du mit Sicherheit eine passende Versicherung finden, ohne dass du Geld für Leistungen ausgeben musst, die du nicht benötigst.
Achte bei deiner Recherche auf mögliche Ausschlüsse und andere Vertragsklauseln. Diese verstecken sich meist im kleingedruckten und sollten vor Vertragsschluss gründlich studiert werden.
Aus eigener Erfahrung lässt sich sagen, dass gute Versicherungen für Hunde bereits für einen relativ geringen Beitrag erhältlich sind.
Diese Faktoren werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt:
- Versicherungslaufzeit
- Rasse
- Alter des Hundehalters
- Höhe der Deckungssumme
- Leistungsumfang
Eigenschäden
Einige Versicherungen haften nicht für Eigenschäden. Als Eigenschäden werden Schäden bezeichnet, die dir als Hundehalter selbst entstehen können. Sollte dein Hund beispielsweise dein Handy zerbeißen oder sich an deinen Autositzen zu schaffen machen zählt dies als Eigenschaden.
Gewerbliche Nutzung des Hundes
Falls du deinen Vierbeiner jagdlich führst oder einen Schutzhund hast, den du für eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich des Wachschutzes nutzt, musst du dir eine Versicherung suchen, die entsprechende Hunde versichert.
Ausschlussklauseln auf die du achten solltest
Die meisten Versicherungsunternehmen sichern sich durch sogenannte „Ausschlüsse“ ab, die sie in ihre AGBs aufnehmen. Darunter sind Klauseln zu verstehen, die zur Folge haben, dass der Versicherungsschutz trotz eines bestehenden Vertrags seine Gültigkeit verliert.
Listenhunde
Wenn du einen Listenhund geführt hast oder Halter eines Hundes bist, der aufgrund eines Vorfalls als aggressiv eingestuft wird, kann es passieren, dass keine Versicherung bereit ist dich zu versichern. Versicherungsunternehmen versichern Listenhunde oftmals nur zu deutlich höheren Tarifen.
Unkorrekte Angaben beim Abschluss einer Hundeversicherung
Wissentliche oder unwissentliche Falschangaben können dazu führen, dass die Hundehaftpflicht ihre Wirksamkeit verliert. Wenn du etwa die falsche Hunderasse angeben oder bezüglich der Anzahl der in deinem Besitz befindlichen Hunde ungenaue Angaben machst, kann es sein, dass die Versicherung deine Forderungen nicht übernimmt.